Ein Tiny House im Garten zum Wohnen und Leben – dem setzt die Rechtsprechung in Deutschland enge Grenzen. Auch den Ausbau des Gartenhauses muss man mit den Behörden abstimmen. So ist die Rechtslage.
Ein Tiny House ist in erster Linie klein, für dauerhaftes Wohnen ausgelegt und in der Regel mobil
Peter Lustig hat es vorgemacht: In seiner Fernsehsendung "Löwenzahn" wohnte er einfach, aber glücklich in einem umgebauten Bauwagen. Das schlichte Leben ist mittlerweile zum Trend geworden und hat eine ganz neue Wohnform hervorgebracht – das Tiny House (übersetzt: "winziges Haus"). Auf oft nur 20 Quadratmetern bietet es alles, was auch ein großes Haus hat, von der Küche bis zum Bad. Dazu ist ein Tiny House meist mobil und kann mit einem großen Auto bewegt werden.
Auch in Deutschland findet diese Lebensweise immer mehr Anhänger, obwohl die Gesetzgebung die Idee der Freiheit, die damit verbunden ist, doch stark einschränkt. Für Gartenbesitzer bietet ein Mobilheim neue Möglichkeiten, etwa als kleine Gästewohnung, Arbeits- oder zusätzliches Wohnzimmer im Grünen. Auch wenn man sein Gartenhaus aufpeppt, kann man sich von den durchdachten Tiny Houses einiges abschauen. Allerdings muss man selbst dann die Gesetzeslage beachten. Erkundigen Sie sich besser vorab bei dem Bauamt Ihrer Gemeinde, welche Baumaßnahmen und Nutzungsformen bei einem Gartenhaus in Ihrer Gegend zulässig sind.
Grundsätzlich ja, aber: Ob Tiny House im Garten oder ein ausgebautes Gartenhaus – sobald Sie darin wohnen, handelt es sich um ein Gebäude. Das bedeutet, dass die Bauordnungen der Länder gelten und eingehalten werden müssen. Klären Sie daher entsprechende Voraussetzungen und Vorschriften vor der Anschaffung eines Tiny Houses mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und dem Bauamt. Das gilt auch, wenn Sie in Ihrem Gartenhaus wohnen möchten, denn in diesem Fall sind mindestens ein Antrag auf Nutzungsänderung sowie eine Baugenehmigung erforderlich.
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht, ist auch dieses Gartenhaus ein mobiles Tiny House – man muss nur die Pergola abbauen. Größere Modelle wie dieses werden per Kran und Tieflader bewegt
Tiny Houses sind grundsätzlich zum dauerhaften Wohnen geeignet, ihre Größe ist aber nicht definiert. Unabhängig davon, wie klein die Häuser sind oder ob sie auf Rädern fahrbar sind, gelten sie grundsätzlich als Gebäude im Sinne der Landesbauordnungen und können nicht einfach überall ab- beziehungsweise aufgestellt werden. Ausnahmen bestehen meist nur, solange Häuser, die fest mit den Rädern verbunden sind und eine Wohnwagenzulassung haben, nur abgestellt, aber nicht genutzt werden. Sobald in ihnen gewohnt wird, handelt es sich um Gebäude beziehungsweise kann von ihnen eine gebäudeähnliche Wirkung ausgehen, sodass die Bauordnungen der Länder gelten und eingehalten werden müssen. Da die Einordnung nicht immer ganz einfach ist, sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Tiny House mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen und klären, welche Voraussetzungen gelten und ob das geplante Vorhaben umsetzbar ist. Abweichende Bedingungen gelten auf Campingplätzen. Ob dort dauerhaft gewohnt werden darf, ist von Campingplatz zu Campingplatz unterschiedlich.
Die Möglichkeit, mobil zu wohnen und zu leben, ist in Deutschland aus rechtlichen Gründen nur eingeschränkt erlaubt
Grundsätzlich gelten für Tiny Houses die gleichen Regeln wie für "normale" Häuser. Im sogenannten Außenbereich, also außerhalb von Orten, ist das Bauen und Aufstellen eines Gebäudes und auch eines Tiny House grundsätzlich verboten, soweit nicht einer der sehr engen Ausnahmetatbestände des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zutrifft. Im sogenannten Innenbereich, also innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB), ist es im Rahmen der weiteren Vorschriften des Baurechts, der Landesbauordnungen, der Baunutzungsverordnung, der Flächennutzungs- und Bebauungspläne und weiterer örtlich geltenden Regeln wie Gestaltungssatzungen auf erschlossenen Grundstücken zulässig. Auch hier sollten Sie sich unbedingt vorab an das zuständige Bauamt wenden, da Sie so einen Überblick über die für Ihr Vorhaben geltenden Regeln erhalten. Diese Vorschriften müssen Sie immer einhalten, auch wenn aufgrund der Ausnahmeregelungen in der jeweiligen Landesbauordnung keine Baugenehmigung erforderlich sein sollte.
Von außen ein schlichter Quader, innen ein vollständig eingerichtetes Haus. Ein Tiny House bietet alles, um darin zu leben
Ein Gartenhaus dient der Aufbewahrung von Geräten und anderen Gegenständen, ist aber nicht zum Wohnen gedacht. Sobald Sie das Gartenhaus als Wohnung nutzen möchten, handelt es sich um eine Nutzungsänderung und das Gartenhaus gilt nicht mehr als Gartenhaus, sondern als Gebäude. Es greifen somit auch die baurechtlichen Vorschriften für Gebäude und nicht die Privilegierungen für Gartenhäuser. Selbst wenn das Gartenhaus schon steht, sollten Sie sich an das zuständige Bauamt wenden und sich zu den geltenden Vorschriften informieren, da grundsätzlich mindestens ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich ist – und eine Baugenehmigung.
Viele Tiny Houses und auch moderne Gartenhäuser haben ein schlichtes, geradliniges Design ganz nach dem Motto: quadratisch, praktisch, gut. Ein Stil, der gut zur Architektur vieler neuerer Häuser und Gärten passt. Eine Solaranlage auf dem Dach des Gartenhauses in Verbindung mit einer aufladbaren Batterie sorgt für genug Strom, für Licht und kleinere Elektrogeräte. So spart man sich den aufwendigen Anschluss des Tiny House an das Stromnetz, der ohnehin nur von Fachleuten ausgeführt werden darf. Wer das Wohngefühl auf kleinstem Raum erleben möchte, kann das probeweise tun. Einige Hersteller bieten an, sich für einige Tage einzumieten, und auch in vielen Urlaubsregionen gibt es Tiny Houses als Ferienwohnung.