Coronavirus in BW: Diese Regeln und Lockerungen gelten aktuell - SWR Aktuell

2022-03-18 03:36:40 By : Ms. Tinky Chou

Die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg werden gelockert. Jetzt gilt wieder die Warnstufe und damit überwiegend die 3G-Regel. Das sind die Änderungen im Alltag.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Seit Mittwoch (23. Februar) gilt wieder die Warnstufe und die 3G-Regelung. In vielen Alltagsbereichen gibt es mehr Freiheiten.

Die Landesregierung hat am Dienstag Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Ab Mittwoch gilt wieder die Warnstufe und in vielen Lebensbereichen die 3G-Regel.  mehr...

Die Warnstufe gilt, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz 4 erreicht oder überschreitet oder ab 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen des Landes. In der Warnstufe haben auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test wieder Zugang zu vielen Bereichen. Allerdings bleibt die Maskenpflicht in öffentlichen, geschlossenen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich bestehen. Lockerungen gibt es in den Bereichen Freizeit und Kultur, Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen. Die lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen.

An privaten Treffen und Veranstaltungen können wieder mehr Menschen teilnehmen. Ein Haushalt darf sich mit zehn weiteren Personen treffen, die nicht geimpft oder genesen sind. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre werden nicht mitgerechnet. Für Geimpfte und Genesene gelten weiterhin keine Einschränkungen bei privaten Treffen oder Feiern.

Im Einzelhandel bleibt es laut Landesregierung Baden-Württemberg dabei, dass es auch künftig keine Zugangsbeschränkungen mehr gibt - allerdings müssen alle weiterhin eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare medizinische Maske tragen. Das gilt auch für öffentliche Busse und Bahnen, in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr. Dort ist jeweils eine FFP2-Maske erforderlich. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.

Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Auflagen - im Rahmen der 2G-Plus-Regel - wieder öffnen. In der Warnstufe gilt, dass nur vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene, die zudem zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen, eingelassen werden dürfen. Möglich sind ein Schnelltest oder ein PCR-Test. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht außer auf der Tanzfläche.

In der (Hotel-)Gastronomie, in Vergnügungsstätten, in Mensen und Cafeterien muss in der Warnstufe die 3G-Regel eingehalten werden. Speisen und Getränke können ohne Einschränkung abgeholt werden.

Auch für Beherbungsbetriebe gilt die 3G-Regel. Bei einem längeren Aufenthalt ist alle drei Tage ein neuerlicher Corona-Test erforderlich.

In touristischen Verkehrsmitteln wie Schiffen, Skiliften, Seilbahnen oder Reisebussen gilt ebenfalls 3G.

Messen und Kongresse sind wieder erlaubt (3G-Regel) und Veranstaltungen wie zum Beispiel Stadt- und Volksfeste dürften wieder mit deutlich mehr Teilnehmenden stattfinden. In Kinos und Konzertsälen, Theatern und Opernhäusern dürfen 60 Prozent der Plätze wieder besetzt werden. In Innenräumen sind bis zu 6.000 Zuschauer und Zuschauerinnen möglich, im Freien höchstens 25.000 Menschen (maximale Auslastung 75 Prozent). Es gilt jeweils die 3G-Regel.

In Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Bibliotheken oder Gedenkstätten gilt die 3G-Regel. Für religiöse Veranstaltungen gibt es in der Warnstufe keine Beschränkungen.

In Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks, Zoos, Bädern, Thermen, Solarien, Fitness-Studios oder der Sauna gilt die 3G-Regel. Für Dampfbäder gilt die 2G-Regelung.

Sport in Sportstätten und Sportanlagen ist ohne Maske möglich (während der Sportausübung). Es gilt die 3G-Regel.

Bei den sogenannten körpernahen Dienstleistungen gilt die 3G-Regel uneingeschränkt.

Bei außerschulischen Bildungsangeboten wie VHS-Kursen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen muss in der Warnstufe die 3G-Regel eingehalten werden. Das gilt auch für berufliche Ausbildung, Fahr-, Flug- oder Bootsschulen wie auch für Sprach- und Integrationskurse. Bei mehrtägigen Veranstaltungen muss alle drei Tage ein neuer Corona-Test durchgeführt werden.

Fastnachtsveranstaltungen sind erstmals seit zwei Jahren wieder möglich. Es muss auch hier die 3G-Regel beachtet werden. Das hatte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bereits angekündigt. Am Donnerstag (24. Februar) beginnt mit dem "Schmotzigen Dunschtig" die Hochphase der närrischen Saison. Vertreter von Narrenvereinen haben erklärt, dass bei den Fastnachtstreffen auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten soll. Narren dürften demnach aber auf die Corona-Maske verzichten, wenn sie selbst kunstvoll geschnitzte Masken tragen.

Die bisher nach der Landesverordnung für Corona-Maßnahmen geltende Alarmstufe ist in eine angepasste Warnstufe überführt worden. Das bedeutet, dass die Warnstufe künftig ab einer Hospitalisierungsinzidenz (HI) von 4 ausgerufen wird. Die HI ist die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Alternativ gilt die Warnstufe auch, wenn mindestens 250 Covid-19-Fälle auf den Intensivstationen des Landes behandelt werden. Die Alarmstufe beginnt bei einer HI von 15,0 und einem Schwellenwert von 390 Covid-Patienten und -Patientinnen auf den Intensivstationen. Die bisherige Alarmstufe II entfällt.

Bei den Corona-Maßnahmen spielen die Zugangsbeschränkungen 2G, 2G-Plus und 3G eine große Rolle. Die Bedeutung im Einzelnen:

2G meint geimpft oder genesen. Als geimpft gelten Personen, bei denen die abschließende Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als drei Monate zurückliegen.

2G-Plus: Wie 2G - das Plus bedeutet, dass geimpfte, geboosterte und/oder genesene Personen zusätzlich getestet sind. Als Test wird das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests verlangt, das höchstens 24 Stunden alt sein darf. Alternativ kann auch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gibt keine Ausnahmen mehr für geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen.

3G bedeutet vollständig geimpft, genesen oder getestet. Als Test ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

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